Fahrradkeller oder Fahrradständer: Abstellplätze klug planen

Fahrradkeller oder Fahrradständer: Abstellplätze klug planen

Fahrräder sind zunehmend Teil moderner Mobilität. Insbesondere der E-Bike-Boom bringt immer mehr Menschen aufs Rad. Vor allem in Großstädten wird dementsprechend die Suche nach einem sicheren Abstellplatz immer schwieriger. Unterbringungsmöglichkeiten für Mieter gewinnen daher an Bedeutung. Was ist bei der Planung zu berücksichtigen?

Fahrräder sind zunehmend Teil moderner Mobilität. Insbesondere der E-Bike-Boom bringt immer mehr Menschen aufs Rad. Vor allem in Großstädten wird dementsprechend die Suche nach einem sicheren Abstellplatz immer schwieriger. Unterbringungsmöglichkeiten für Mieter gewinnen daher an Bedeutung. Was ist bei der Planung zu berücksichtigen?

Berlin. Viele Gebäude wurden vor den 1990er-Jahren gebaut und sind nicht auf die Unterbringung einer größeren Anzahl von Zweirädern ausgelegt. Meist herrscht in diesen Gebäuden Platzmangel, wodurch nur wenige Eigentümer die Möglichkeit haben, einen Fahrradkeller einzurichten oder eine ausreichende Zahl an Stellplätzen im Außenbereich zu schaffen. Bei Neubauten dagegen besteht die Pflicht, eine angemessene Anzahl an Fahrrädern sicher und zweckmäßig unterbringen zu können. 

Ob dies ein Keller, Schuppen oder eine Außenanlage sein darf, regelt das jeweilige Landesbaurecht. Entscheidend ist, dass die Abstellmöglichkeiten ausreichend, sicher, leicht zugänglich und wettergeschützt sind – egal ob im Keller, auf dem Hof oder in einem eigenen Fahrradraum. Natürlich ist in jedem Fall die Unterbringung der Fahrräder in einem Keller die naheliegende Lösung. Die Zweiräder parken besser wetter- und diebstahlgeschützt als im Außenbereich.

Lastenfahrräder und Kinderwagen

Ein unkomplizierter Zugang zum Fahrradkeller ist dabei ein wesentlicher Faktor. Muss das Fahrrad jedes Mal in den Keller getragen werden, ist das nicht nur umständlich, sondern kann auch zu Schäden im Treppenhaus führen. „Ideal ist ein bodengleicher Außenzugang oder eine Rampe zum Keller, sodass auch schwere E-Bikes und sogar Kinderwagen untergebracht werden können“, erklärt Johannes Nienhaus, Inhaber der Hamburger Hausverwaltung Heinrich A. B. Möller KG. 

„Sollte doch eine Treppe zu überwinden sein, ist ein Schutz der Treppenkanten sowie der Wandecken mittels stabilen Metallwinkeln unbedingt anzuraten“, ergänzt der Fachmann. Gibt es in Wohnungseigentümergemeinschaften (GdWE) einen Kellerraum im Gemeinschaftseigentum, der laut Teilungserklärung keine andere Zweckbestimmung hat, können die Eigentümer den Beschluss fassen, den Raum zukünftig zur Unterbringung der Fahrräder zu nutzen.

Klare Vorgaben der Hausratversicherung

Die Erfahrung zeigt, dass auch die Unterbringung eines Zweirades im Keller leider nicht vor Diebstahl schützt. Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) verweist darauf, dass bei Abschluss einer Hausratversicherung erst ein Zusatzbaustein, die sogenannte Fahrradklausel, das Fahrrad bei Diebstahl im Keller absichert. Voraussetzung ist, dass es an einer festen Verankerung angeschlossen wurde – beispielsweise an Gitterstäben, einer Wandverankerung oder einem Fahrradbügel. Daher ist es sinnvoll, bei der Einrichtung eines Fahrradkellers entsprechende Vorrichtungen einzuplanen. Handelt es sich dabei tatsächlich um eine bauliche Veränderung, ist ein Beschluss der GdWE notwendig. 

Bei älteren Bestandsbauten müssen die Zweiräder meist auf Außenflächen parken. Gehört der Bereich zum Gemeinschaftseigentum, darf er genutzt werden, solange Eigentümer zustimmen sowie Flucht- und Rettungswege nicht blockiert werden. Die kostengünstigste Möglichkeit ist die Installation eines Fahrradständers. Er kann je nach Untergrund auf den Boden geschraubt oder einbetoniert werden. Der Vorteil: Ist das Modell aufgeschraubt, kann es jederzeit entfernt oder versetzt werden. Viele Radfahrer bevorzugen allerdings Anlehnbügel, da das Gestell mit einem Kabel- oder Bügelschloss unkompliziert gesichert werden kann.

Anlehnbügel richtig planen

Mehrere nebeneinander installierte Anlehnbügel benötigen einen Abstand von etwa 120 cm zueinander. Bei Lastenrädern garantiert ein Abstand von rund 150 cm eine einfache Handhabung. In diesem Fall sollte bei der Planung der höhere Bedarf in der Tiefe des Stellplatzes nicht vergessen werden. In jedem Fall gelten eine Überdachung des gesamten Stellplatzes, Fahrradboxen oder sogar eine Fahrradgarage als Königsklasse. 

Sie haben den Vorteil, dass sie wetterfest sind und abgeschlossen werden können. Gerade mit Blick auf E-Bikes und Lastenräder kann das ein wichtiges Entscheidungskriterium sein. Allerdings sollte vor der Installation von Stellplätzen geklärt werden, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.

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