Windkraft contra Wohnen: In NRW stellt sich die Abstandsfrage neu

Windräder können Anwohner empfindlich stören: Durch ständigen Schattenschlag und Geräuschpegel. Weil für die Energiewende immer mehr Windkraftanlagen entstehen sollen, ist die Frage nach dem zulässigen Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnbebauung dringlich. NRW hatte sie eigentlich beantwortet – doch der Bund macht jetzt einen Strich durch die Rechnung.

Windräder können Anwohner empfindlich stören: Durch ständigen Schattenschlag und Geräuschpegel. Weil für die Energiewende immer mehr Windkraftanlagen entstehen sollen, ist die Frage nach dem zulässigen Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnbebauung dringlich. NRW hatte sie eigentlich beantwortet – doch der Bund macht jetzt einen Strich durch die Rechnung.

Düsseldorf. Das Land NRW muss sich erneut Gedanken darüber machen, wie es den Mindestabstand regeln möchte, den Windkraftanlagen von der Wohnbebauung halten müssen. Grund ist eine Einigung der Bundespolitik, wie der WDR jüngst berichtet hat: Der Bund möchte im Bundesrecht – konkret im Baugesetzbuch – festschreiben, dass der Mindestabstand maximal 1.000 Meter betragen darf. Die Länder sollen demnach eigene Abstandsregeln festlegen dürfen, um weniger als 1.000 Meter Abstand zu ermöglichen. Mehr soll aber nicht gehen.

In Nordrhein-Westfalen sollen Windkraftanlagen derzeit einen Mindestabstand von 1.500 Metern zur Wohnbebauung einhalten. So sieht es eine Regelung im Landesentwicklungsplan (LEP) vor. Die NRW-Landesregierung hatte das so gestaltet, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen dem allgemeinen Interesse an einem Ausbau der Windkraft und dem persönlichen Interesse am Schutz des Wohnens vor Lärm und Schattenschlag. Damit sollte ein maßvoller Ausbau der Windenergie in NRW möglich werden.

Windkraft auf Abstand: NRW bislang ohne gesetzliche Regelung

Die gesetzliche Regelung auf Bundesebene droht dieser behutsamen Regelung nun den Garaus zu machen. Denn was im Landesentwicklungsplan steht, hat nicht den Rang einer gesetzlichen Regelung, sondern versteht sich als Empfehlung. Gerichte würden im Zweifel Ihre Urteile auf Grundlage des Baugesetzbuches fällen – damit wäre es in NRW dann möglich, Windräder bis zu 1.000 Meter an die Wohnbebauung heran zu stellen.

Eine gesetzliche Regelung zum Mindestabstand gibt es bislang nur in Bayern. Dort hat der Gesetzgeber die Zehn-H-Regel festgeschrieben: Der Abstand eines Windrades zur Wohnbebauung muss die zehnfache Höhe der Anlage betragen. Ausschlaggebend ist die Nabenhöhe. Ein Windrad mit 200 Meter hoch liegender Nabe muss also 2.000 Meter von der Wohnbebauung entfernt sein. Der neue Bundeskompromiss räumt Bayern auch einen Bestandsschutz für diese bereits bestehende gesetzliche Regelung ein.

Findet NRW noch eine Möglichkeit für mehr als 1.000 Meter Abstand?

NRW bleibt ein solcher Sonderweg verwehrt. Damit steht die Frage auf der politischen Tagesordnung, wie mit der geplanten Neuregelung im Bund umzugehen ist. Der WDR bekam in seinem Bericht zum Thema nur ausweichende Antworten vom Ministerium für Wirtschaft und Energie. Man sei mit dem Bund im Austausch und prüfe die Frage intensiv. Interessant könnte dabei der Blick über die Abstandsregelung hinaus sein. Denn so klar die Regelung des Abstandes zur Wohnbebauung auch klingt: Die Frage ist, was als Wohnbebauung anzusehen ist.Gilt schon ein einzelner Bauernhof als Wohnbebauung?

Oder muss es ein Gebiet sein, das als Gebiet für Wohnungsbau ausgewiesen ist? In letzterem Fall stellt sich dann wiederum die Frage: Müssen dort wirklich schon Häuser stehen? Oder reicht nur die Ausweisung eines Ackers als (zukünftiges) Wohnungsbaugebiet, um das Greifen der Abstandsregelung auszulösen? Diese Fragen will der Bund offenbar nicht selbst beantworten, sondern den Ländern die Definition überlassen. Das könnte für NRW Spielräume eröffnen, um größere Flächen für Windkraftprojekte auszuschließen. Haus & Grund Rheinland Westfalen wird das Thema im Sinne der Eigentümer weiterhin verfolgen.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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