Vorsicht, Steuerfalle: Geerbtes Haus nicht zu früh verschenken!

Das Haus des verstorbenen Gatten erbt die Witwe meist steuerfrei – vorausgesetzt, sie bewohnt die Immobilie auch 10 Jahre lang selbst. Möchte sie das Haus ihren Kindern schenken, ist allerdings Vorsicht geboten: Selbst wenn die alte Dame weiterhin in dem Haus wohnen bleibt, kann plötzlich Erbschaftsteuer fällig werden – wenn die 10 Jahre noch nicht um sind, wie ein Urteil jetzt zeigt.

Das Haus des verstorbenen Gatten erbt die Witwe meist steuerfrei – vorausgesetzt, sie bewohnt die Immobilie auch 10 Jahre lang selbst. Möchte sie das Haus ihren Kindern schenken, ist allerdings Vorsicht geboten: Selbst wenn die alte Dame weiterhin in dem Haus wohnen bleibt, kann plötzlich Erbschaftsteuer fällig werden – wenn die 10 Jahre noch nicht um sind, wie ein Urteil jetzt zeigt.

München. Eine vom Ehepartner geerbte Immobilie bleibt nur dann von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der Erbe mindestens 10 Jahre nach der Erbschaft in dem Objekt wohnen bleibt. Mehr noch: Der Erbe muss während dieser 10 Jahre auch Eigentümer des Objektes bleiben. Verschenkt er es dagegen vor dem Ablauf von 10 Jahren, wird Erbschaftsteuer fällig – selbst wenn der Erbe weiterhin im Objekt wohnt und das eigene Kind der Beschenkte ist.

Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) diesen Sommer entschieden, wie die höchste Instanz im deutschen Finanzrecht gestern (28. November 2019) mitgeteilt hat (Urteil vom 11.07.2019, Az.: II R 38/16). Die Münchner Bundesrichter fällten das Urteil im Fall einer Eigentümerin, die gemeinsam mit Ihrem Ehepartner ein Einfamilienhaus besessen hatte. Im Mai 2013 starb der Mann, die Witwe erbte das Haus. Sie war Alleinerbin und bewohnte das Haus weiterhin.

Vor Ablauf von 10 Jahren: Schenkung an eigene Kinder löst Erbschaftsteuer aus

Erbschaftsteuer zahlte die Witwe deswegen nicht. Eineinhalb Jahre später schenkte die Erbin ihrer Tochter das Haus, behielt sich selbst aber ein lebenslanges Nießbrauchsrecht vor und bewohnte die Immobilie auch weiterhin. Trotzdem meldete sich Ende 2014 das Finanzamt und forderte plötzlich Erbschaftsteuer ein. Dagegen zog die Witwe vor Gericht und ging den Weg bis zum Bundesfinanzhof – allerdings vergebens.

Die Bundesrichter stellten klar, dass ein Erbe sein steuerfrei geerbtes Eigenheim nicht nur 10 Jahre lang bewohnen, sondern auch Eigentümer bleiben muss. Selbst eine Schenkung an die eigenen Kinder mit lebenslänglichem Nießbrauchsrecht bei weiterem Bewohnen der Immobilie ändert daran nichts. Wie viel Geld die Witwe jetzt an den Fiskus überweisen muss, ist nicht bekannt. Der BFH behält diese Information mit Hinweis auf das Steuergeheimnis für sich.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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