Straßenausbaubeiträge in NRW: Das planen CDU und FDP

Rund 466.000 Unterschriften hatte der Bund der Steuerzahler in NRW für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gesammelt. Eine Abschaffung kommt für die Regierungskoalition nicht in Frage – das hatte sie schon im Herbst im Landtag klar gemacht. Aber sie erkennt an, dass es Handlungsbedarf gibt und Entlastungen nötig sind. Dazu haben CDU und FDP jetzt einen Reformplan vorgestellt.

Rund 466.000 Unterschriften hatte der Bund der Steuerzahler in NRW für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gesammelt. Eine Abschaffung kommt für die Regierungskoalition nicht in Frage – das hatte sie schon im Herbst im Landtag klar gemacht. Aber sie erkennt an, dass es Handlungsbedarf gibt und Entlastungen nötig sind. Dazu haben CDU und FDP jetzt einen Reformplan vorgestellt.

Düsseldorf. Die Regierungskoalition aus CDU und FDP hat gestern (2. Juli 2018) ihren Plan vorgestellt, mit dem sie Grundeigentümer bei den Straßenausbaubeiträgen entlasten will. Kern des Konzepts ist ein Förderprogramm des Landes für Kommunen, die ihren Bürgern geringere Beiträge abverlangen. Bislang erlaubt es die sogenannte Mustersatzung den Kommunen, für die Erneuerung einer Anliegerstraße 50-80 Prozent der Kosten für Fahrbahn und Radweg auf die Anlieger umzulegen.

Für Parkstreifen und Gehwege dürfen 60-80 Prozent verlangt werden. Bei Haupterschließungsstraßen gelten 30-60 Prozent bzw. 50-80 Prozent. Für Hauptverkehrsstraßen sieht die bisherige Staffelung noch 10-40 Prozent für Fahrbahn und Radweg sowie 50-80 Prozent für Parkstreifen und Gehweg vor. Das sind jeweils relativ große Spannen, die bislang vor allem von finanziell klammen Kommunen ausgereizt werden.

Kommunen sollen geringere Straßenausbaubeiträge verlangen

Zukünftig sollen die Gemeinden die Wahl bekommen: Verzichten sie auf die Anwendung der alten Mustersatzung und verlangen für die Modernisierung einer Anliegerstraße nur noch maximal 40 Prozent oder bei einer Haupterschließungsstraße maximal 30 Prozent von den Eigentümern – egal was genau erneuert wurde – dann bekommen die Kommunen ihren Verlust gegenüber der bisherigen Mustersatzung vom Land ersetzt. Auch für Hauptverkehrsstraßen gelten dann deutlich niedrigere Sätze (10 Prozent für Fahrbahn und Radweg, 40 Prozent für Gehweg und Parksteifen).

Dafür will NRW ab 2020 einen Fördertopf mit 65 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung stellen. Ob das Geld reicht? Das soll nach den ersten drei Jahren evaluiert werden. Auf jeden Fall gilt aber: Wenn am Jahresende noch Geld im Fördertopf verbleibt, wird es in das Budget des Folgejahres übernommen. Die Kommunen können die Fördermittel auch rückwirkend beantragen: Alle Straßenbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 vom Rat beschlossen wurden, kommen dafür in Frage.

Anliegerbeiträge: Härtefallregelung und Ratenzahlung kommen

Für noch nicht beschlossene Baumaßnahmen wird eine verpflichtende Bürgerbeteiligung eingeführt. Die Anlieger müssen also im Vorfeld zu den Bauplänen angehört werden. So soll verhindert werden, dass es zu unnötig teuren Ausbaumaßnahmen kommt, die an den Bedürfnissen vor Ort vorbei gehen. Wichtig für betroffene Eigentümer ist vor allen Dingen aber der Plan, eine Härtefallregelung einzuführen. Dabei ist unter anderem an Regelungen für Eigentümer von Grundstücken mit sehr großer Fläche oder Grenze zu mehreren Straßen (Eckgrundstück) gedacht.

Wie diese Regelung konkret aussehen soll, sagten CDU und FDP noch nicht. Beschlossen ist aber schon, dass die Straßenausbaubeiträge künftig auch per Ratenzahlung abgestottert werden dürfen. Für den Rechtsanspruch auf Ratenzahlung soll außerdem eine klare Zinsregelung gelten: Die Zinsen müssen sich demnach dynamisch am Basiszins orientieren, den die Bundesbank veröffentlicht. Sprich: Es werden marktgerechte Zinsen sein.

Haus & Grund Rheinland Westfalen hätte Abschaffung befürwortet

Konrad Adenauer, Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen, sagte zu den Plänen: „Ich habe mir gewünscht, dass die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden, so wie in anderen Bundesländern auch.“ Haus & Grund Rheinland Westfalen hatte die Volksinitiative des Bundes der Steuerzahler unterstützt.

Allerdings: Obwohl er keine vollständige Abschaffung vorsieht, sei der Kompromiss von CDU und FDP für die Straßenausbaubeiträge eine Verbesserung zur aktuellen Rechtslage, erklärte Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya von Haus & Grund Rheinland Westfalen: „Diese Reform kann für eine Entlastung sorgen. In vielen Städten wie Düsseldorf oder Ratingen würden die Beiträge für Anliegerstraßen von 80 auf 40 Prozent halbiert.“ Voraussetzung ist aber, dass sich die betroffenen Kommunen dazu entschließen, auf den Fördertopf des Landes zurückzugreifen und damit die neue Staffelung der Anliegerbeiträge anzuwenden.

Amaya betonte: „Schön wäre es gewesen, wenn die neue Staffelung verpflichtend gewesen wäre. Die Kommunen sind nach Inkrafttreten der Reform aufgefordert, die bisherige Mustersatzung nicht mehr anzuwenden, um in den Genuss des Förderprogramms zu kommen. Damit hat es jede Kommune selbst in der Hand, eine bürgerfreundliche Kommune zu sein. Bleibt nur zu hoffen, dass die 65 Millionen Euro Landesmittel auch ausreichen.“

Besser als nichts: Reformplan mit hilfreichen Neuerungen

Als hilfreich betrachtet Haus & Grund Rheinland Westfalen die verpflichtende Bürgerbeteiligung und den Rechtsanspruch auf Ratenzahlung mit Zinsen, die sich dynamisch am Basiszinssatz der Bundesbank orientieren. „Damit kann vermieden werden, dass die Straßenausbaubeiträge Eigentümer zum Verkauf ihrer Immobilie zwingen“, sagt Amaya.

Bleibt am Ende festzuhalten, dass es sich bei all dem bislang nur um einen Reformplan der Koalitionäre handelt. Bislang gibt es noch keinen Gesetzentwurf. Der wird jetzt auch bei Haus & Grund Rheinland Westfalen mit Spannung erwartet, besonders im Hinblick auf die angekündigte Härtefallregelung. Wir werden an dieser Stelle weiter berichten.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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