Neue Fördermittel: 130 Millionen Euro für Reduzierung von Barrieren

Seit Jahren fördert der Bund über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Barrieren reduzierenden Umbau von Wohnraum. Jetzt steht fest: Auch in diesem Jahr wird das Programm fortgesetzt, Anträge können wieder gestellt werden. Dabei ist der Fördertopf einmal mehr vergrößert worden, denn letztes Jahr war er schon im November aufgebraucht. Wir informieren über die Konditionen.

Seit Jahren fördert der Bund über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Barrieren reduzierenden Umbau von Wohnraum. Jetzt steht fest: Auch in diesem Jahr wird das Programm fortgesetzt, Anträge können wieder gestellt werden. Dabei ist der Fördertopf einmal mehr vergrößert worden, denn letztes Jahr war er schon im November aufgebraucht. Wir informieren über die Konditionen.

Frankfurt(Main)/Düsseldorf. Auch in diesem Jahr fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Reduzierung von Barrieren im Wohnraum. Da der Fördertopf im letzten Jahr bereits im November aufgebraucht war, wird er für 2021 um 30 Millionen Euro aufgestockt. Insgesamt stehen dieses Jahr damit 130 Millionen Euro Fördermittel im Programm 455BBarrierereduzierungInvestitionszuschuss“ zur Verfügung.

Gefördert werden damit Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren, der komplette Umbau eines Hauses auf den Standard „Altersgerechtes Haus“ sowie der Kauf von barrierefrei umgebautem Wohnraum. Eine Einzelmaßnahme kann mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Maximal sind 5.000 Euro Zuschuss drin. Für den Umbau zum „Altersgerechten Haus“ beträgt der Zuschuss bis zu 12,5 Prozent, maximal 6.250 Euro.

Zuschuss zum Barrierefreien Umbau: Welche Voraussetzungen gelten

Mindestens 2.000 Euro muss man in die Hand nehmen, um in den Genuss eines Zuschusses kommen zu können. Förderfähig sind Investitionen mit einem Umfang von bis zu 50.000 Euro. Das Alter der Umbauherren spielt keine Rolle. Voraussetzung ist aber, dass die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Wichtig außerdem: Der Förderantrag muss vor dem Baubeginn gestellt werden.

Die mögliche Höhe des Zuschusses kann online berechnet werden. Auch die Beantragung erfolgt online. Detaillierte Informationen, den Rechner und das Portal zur Beantragung der Zuschüsse finden sich auf der Website der KfW. Die Zuschüsse zum barrierefreien Umbau sind mit anderen KfW-Förderprogrammen kombinierbar, etwa mit dem Förderprodukt „Energieeffizient Sanieren“ oder mit dem Einbruchschutz-Zuschuss.

Eigentümer und Mieter können Zuschuss bekommen

Nicht kombinierbar ist die Förderung allerdings mit der Förderung durch die Pflegeversicherung. Die Förderung ist nicht verfügbar für Gartenhäuser, Garagen, Ferienhäuser und Ferienwohnungen sowie gewerblich genutzte Immobilien. Antragsteller können die Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses ebenso sein die Wohnungseigentümer. Auch eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die aus Privatpersonen besteht, kann den Zuschuss erhalten.

Darüber hinaus können auch Mieter die KfW-Förderung erhalten, wenn Barrieren in „ihrer“ Mietwohnung beseitigt und die Kosten vom Mieter getragen werden. Empfehlenswert ist es in diesem Fall, wenn Mieter und Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung abschließen. Vermietende Eigentümer können dazu auf die rechtliche Beratung in ihrem örtlichen Haus & Grund-Verein zurückgreifen.

Tipp: Mitglieder von Haus & Grund Rheinland Westfalen profitieren doppelt

Die gewichtigste Barriere im privaten Wohneigentum ist meistens die Treppe. Um diese Barriere zu überwinden, gibt es verschiedene technische Möglichkeiten: Treppenlifte (Sitzlift), vertikale Lifte (Aufzug) aber auch Hublift und Plattformlift. Es gibt Modelle für Innen- und Außenbereiche. Bei der Investition in eine solche Mobilitätslösung profitieren Mitglieder der Vereine von Haus & Grund Rheinland Westfalen nicht nur von den Zuschüssen der KfW.

Sie erhalten vielmehr zusätzlich hohe Preisnachlässe bei der Herstellergruppe Lifta / Lifton / sani-trans. Für einen Lifta Treppenlift oder einen sani-trans Hublift / Plattformlift gibt es einen Nachlass von 500 Euro. Ein Lifton Homelift kann mit 1.000 Euro Nachlass erworben werden. Die Berater des Herstellers kümmern sich für die Kunden auch um die Beantragung der KfW-Förderung. Alle Informationen finden die Mitglieder hier.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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