Hitze in der Mietwohnung: Was Mieter und Vermieter tun können

In NRW steht heute (17. Juni 2021) ein erster Hitze-Höhepunkt des Jahres bevor. Gerade in so mancher Dachwohnung könnte es unangenehm warm werden. Haben Mieter bei sommerlicher Hitze eigentlich einen Anspruch auf eine Klimaanlage? Welche Alternativen gibt es? Haus & Grund Rheinland Westfalen klärt auf und gibt Hitze-Tipps für Mieter und Vermieter.

In NRW steht heute (17. Juni 2021) ein erster Hitze-Höhepunkt des Jahres bevor. Gerade in so mancher Dachwohnung könnte es unangenehm warm werden. Haben Mieter bei sommerlicher Hitze eigentlich einen Anspruch auf eine Klimaanlage? Welche Alternativen gibt es? Haus & Grund Rheinland Westfalen klärt auf und gibt Hitze-Tipps für Mieter und Vermieter.

Düsseldorf. Wird es in der Mietwohnung trotz Ventilator zu warm, sollten Mieter das Gespräch mit ihrem Vermieter suchen. „Einen Rechtsanspruch auf eine Klimaanlage gibt es zwar nicht“, stellt Konrad Adenauer fest. Der Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen weiß aber: „Es gibt viele Möglichkeiten, etwas gegen die Hitze zu unternehmen. Sofern dazu Veränderungen an der Bausubstanz nötig sind, muss der Vermieter gefragt werden.“

Während sich wärmeabweisende Jalousien meist einfach an die Fenster stecken lassen, ist das Anbauen von Rollläden oder Markisen ein baulicher Eingriff. Das gilt auch für Klimaanlagen, die als sogenanntes Split-Gerät teilweise an der Fassade hängen. Außerdem verändern solche Maßnahmen das äußere Erscheinungsbild des Hauses. „In einem Haus mit Eigentumswohnungen muss deswegen die Eigentümerversammlung ihre Zustimmung dazu erteilen“, sagt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „Einen solchen Wunsch kann ein Vermieter seinen Mietern also nur erfüllen, wenn die anderen Eigentümer zustimmen.“

Hitze in der Wohnung: Kein gesetzlicher Grenzwert

Außerdem gibt er zu bedenken: „Eine Klimaanlage sollte immer das letzte Mittel sein, denn sie verursacht enorme Stromkosten und ist durch den hohen Energiebedarf auch nicht sehr umweltschonend.“ Ebenfalls gut abzuwägen sei die Installation von Spiegelfolien an den Fenstern, die weniger Sonnenlicht hinein lassen. Amaya erklärt: „Spiegelfolien führen im Winter zu höheren Heizkosten. Bei nicht fachgerechter Montage können außerdem durch die auftretenden Temperaturdifferenzen Spannungen entstehen, wodurch die Scheibe reißen kann.“

Letztlich müssten Mieter und Vermieter gemeinsam abwägen, was im konkreten Fall die beste Lösung ist. Bezahlt der Vermieter den neuen Wärmeschutz, kann er dafür eine Modernisierungsmieterhöhung verlangen. Einen gesetzlichen Grenzwert, wie warm es in einer Mietwohnung werden darf, gibt es übrigens nicht. „Die Gerichte haben das schon recht unterschiedlich beurteilt“, erklärt Rechtsanwalt Konrad Adenauer. Es sei daher klug, sich außergerichtlich auf eine sinnvolle Lösung zu verständigen.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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