Grundsteuer: Mehr als eine Million Einsprüche in NRW

Grundsteuer: Mehr als eine Million Einsprüche in NRW

Die Reform der Grundsteuer hält Bürger, Finanzverwaltung und Politik in NRW weiter in Atem. Noch immer fehlen hunderttausende Steuererklärungen, auf den Ämtern stapeln sich Millionen von Einsprüchen, dutzende Klagen sind anhängig. Das zeigen aktuelle Zahlen aus dem Finanzministerium. Wie hoch die Steuerlast künftig sein wird, ist für viele Bürger noch nicht absehbar.

Bürokratisch: Die neue Grundsteuer verursacht einen enormen Verwaltungsaufwand.

Die Reform der Grundsteuer hält Bürger, Finanzverwaltung und Politik in NRW weiter in Atem. Noch immer fehlen hunderttausende Steuererklärungen, auf den Ämtern stapeln sich Millionen von Einsprüchen, dutzende Klagen sind anhängig. Das zeigen aktuelle Zahlen aus dem Finanzministerium. Wie hoch die Steuerlast künftig sein wird, ist für viele Bürger noch nicht absehbar.

Düsseldorf. Die Grundsteuer-Reform sorgt in Nordrhein-Westfalen weiterhin für viel Verdruss. Bis zum 2. August haben die Finanzämter in NRW insgesamt etwas mehr als eine Million Einsprüche (1.005.000 Stück) gegen Grundsteuerwertfeststellungsbescheide erhalten. Damit haben 15,6 Prozent der bis dahin von der Finanzverwaltung des Landes erledigten Wertfeststellungen zu einem Einspruch geführt. Das geht aus einer Antwort des NRW-Finanzministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion hervor, die Haus & Grund Rheinland Westfalen vorliegt.

Im gleichen Zeitraum, also bis zum 2. August 2024, sind außerdem auch eine halbe Million (514.000) Einsprüche gegen Grundsteuermessbetragsbescheide bei den Behörden eingegangen. „Das sind rund 8,0 % der bis dahin erledigten Grundsteuermessbetragsfestsetzungen“, wie das Finanzministerium in seiner Antwort schreibt. Das merken auch die Finanzgerichte: Bis zum 31. Juli 2024 gingen in NRW nach Angaben des Finanzministeriums insgesamt 90 Klagen gegen die Bescheide zur neuen Grundsteuer ein.

Jeder zweite Bescheid nicht automatisch erstellbar

Darunter waren 59 Klagen gegen Grundsteuerwertfeststellungsbescheide und 31 Klagen gegen Grundsteuermessbetragsbescheide. Die hohe Zahl der Einsprüche und Klagen ist eine Folge der hohen bürokratischen Komplexität des neuen Grundsteuermodells, das der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) seinerzeit noch als Bundesfinanzminister hatte entwickeln lassen. Die Komplexität macht auch eine weitere Zahl deutlich: Nur 51 Prozent der bis zum 31. Mai 2024 eingegangenen Grundsteuer-Erklärungen konnten vollmaschinell verarbeitet werden.

Insgesamt waren bis zu diesem Datum 3.040.000 Erklärungen eingegangen, die Finanzämter mussten also rund 1,5 Millionen Steuererklärungen händisch bearbeiten, weil die Fälle für eine maschinelle Verarbeitung zu kompliziert bzw. die Erklärungen unvollständig waren. Dass dabei viele Fehler passieren konnten, die Einsprüche hervorrufen, ist naheliegend. Überdies fehlen noch immer 384.000 Steuererklärungen – in diesen Fällen nimmt die Finanzverwaltung Schätzungen vor (wir berichteten). Auch die Grundsteuer-Hotline des NRW-Finanzministeriums hat weiterhin viel zu tun, im Mai, Juni und Juli gingen hier an jedem Werktag zwischen 300 und 600 Anrufe ein.

Kommunen müssen jetzt differenzierte Hebesätze in Betracht ziehen

Bei alledem steht für die meisten Bürger noch gar nicht genau fest, wie hoch ihre Grundsteuer ab dem nächsten Jahr ausfallen wird. Die Kommunen müssen nämlich im letzten Schritt noch ihren Hebesatz anpassen. Dazu hat das NRW-Finanzministerium ausgerechnet, wie hoch der Hebesatz nach der Reform ausfallen muss, um den Städten und Gemeinden konstante Steuereinnahmen zu bescheren. Die errechneten Werte sind wie berichtet bereits veröffentlicht, sollen aber auch noch einmal aktualisiert werden. Schließlich ändert sich die Berechnungsgrundlage hier und da noch, etwa durch Korrekturen nach Einsprüchen.

Da das neue Berechnungsmodell der Grundsteuer zu einer starken Verschiebung der Steuerlast von Nicht-Wohngrundstücken hin zu Wohngrundstücken führen kann, erlaubt ein neues Gesetz den Kommunen, für beide Grundstückstypen unterschiedliche Hebesätze einzuführen. So können sie eine zu hohe Belastung für Wohngrundstücke und damit eine starke Steigerung der Wohnkosten von Eigentümern und Mietern vermeiden. Die politische Diskussion darüber ist jetzt in jeder Kommune zu führen, das Ergebnis ist vielerorts noch nicht absehbar.

Tipp: Ein neues Gesetz ermöglicht es jetzt, den Gegenbeweis anzutreten, wenn das Finanzamt das Grundstück viel zu hoch bewertet hat. Mehr dazu lesen Sie hier.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nach seiner Veröffentlichung nicht mehr aktualisiert wird. Das Veröffentlichungsdatum ist über der Überschrift angegeben.

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