Gehobene Eigentumswohnung: Mindern Abfallcontainer gegenüber den Wert?

Können Wohnungskäufer vom Bauträger Schadenersatz verlangen, wenn er ihnen nicht mitgeteilt hat, dass vor der Wohnung eine Anlage mit Abfallcontainern entstehen wird? Mit einem solchen Fall hat sich jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf beschäftigt. Die Eigentümer fühlten sich vom Bauträger getäuscht und wollten Schadenersatz für die nach ihrer Ansicht eingetretene Wertminderung ihrer Wohnung.

Können Wohnungskäufer vom Bauträger Schadenersatz verlangen, wenn er ihnen nicht mitgeteilt hat, dass vor der Wohnung eine Anlage mit Abfallcontainern entstehen wird? Mit einem solchen Fall hat sich jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf beschäftigt. Die Eigentümer fühlten sich vom Bauträger getäuscht und wollten Schadenersatz für die nach ihrer Ansicht eingetretene Wertminderung ihrer Wohnung.

Düsseldorf. Abfallcontainer auf der gegenüberliegenden Straßenseite mindern den Wert einer Eigentumswohnung nicht. Das gilt auch dann, wenn die Wohnung in einem Viertel mit gehobenen Quadratmeterpreisen liegt. So hat es das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt entschieden (Urteil vom 21.01.2020, Az.: I-21 U 46/19) und damit die Schadensersatzforderung eines Ehepaars gegen einen Bauträger abgewiesen.

Die Eheleute hatte sich im Jahr 2015 eine Eigentumswohnung in Düsseldorf gekauft. Die Neubauwohnung mit vier Zimmern und 140 Quadratmetern Wohnfläche befindet sich im zweiten Obergeschoss eines Hauses, das zu einem größeren Neubaugebiet mit etwa 1.800 Wohnungen gehört. Rund 550.000 Euro zahlte das Paar für die Wohnung an den Bauträger.

Was die frisch gebackenen Eigentümer beim Kauf noch nicht wussten: Die Stadt Düsseldorf plante auf der anderen Straßenseite gegenüber der Wohnung eine Anlage mit Abfallcontainern für Altpapier und Altglas. Die Entsorgungsstation entstand dann auch tatsächlich bald – sehr zum Ärger der neuen Wohnungseigentümer. Sie sahen in den Containern eine optische Beeinträchtigung, aber auch Geruchs- und Lärmbelästigungen für ihre Wohnung.

Ökologisch sinnvolle Abfallentsorgung ist hinzunehmen

Etwa 30.000 Euro sei die Wohnung deshalb weniger wert, veranschlagten die enttäuschten Eigentümer. Sie verklagten den Bauträger und warfen ihm vor, sie arglistig getäuscht zu haben, weil er sie vorher nicht über die geplante Abfallstation unterrichtet hatte. Zumindest einen Teilbetrag von 10.000 Euro wollten sie vor Gericht vom Bauträger als Entschädigung erstreiten. Allerdings scheiterte der Versuch nicht nur in erster Instanz, sondern auch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.

Die Richter wiesen die Klage ab und ließen auch keine Revision vor dem Bundesgerichtshof zu. Die Begründung: Mit der Wahl des Standortes ihrer Eigentumswohnung hätte sich das Ehepaar ein urbanes Leben entschieden. Zu diesem urbanen Leben gehöre auch eine ökologisch sinnvolle Abfallentsorgung, wie der Senat ausführte. Es sei unvermeidbar und daher hinzunehmen, dass damit auch Beeinträchtigungen einhergehen. Das gelte auch in Wohnvierteln mit gehobenen Quadratmeterpreisen – schließlich müsse auch dort der Abfall entsorgt werden.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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