Fördertopf aufgefüllt: Auto-Ladesäulen für daheim wieder förderfähig

Anfang des Monats mussten wir an dieser Stelle vermelden, dass E-Auto-Ladestationen für Wohngebäude nicht mehr gefördert werden können, weil der Fördertopf leer ist. Doch schon jetzt gibt es Entwarnung für Eigentümer und Mieter, die sich ein Elektroauto zulegen möchten: Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat den Fördertopf kurzfristig mit 300 Millionen Euro aufgefüllt.

Elektroauto aufladen in der heimischen Garage: Die Wallbox dazu wird jetzt wieder bezuschusst.

Anfang des Monats mussten wir an dieser Stelle vermelden, dass E-Auto-Ladestationen für Wohngebäude nicht mehr gefördert werden können, weil der Fördertopf leer ist. Doch schon jetzt gibt es Entwarnung für Eigentümer und Mieter, die sich ein Elektroauto zulegen möchten: Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat den Fördertopf kurzfristig mit 300 Millionen Euro aufgefüllt.

Frankfurt (Main)/Berlin. Gute Nachricht für alle Eigentümer und Mieter, die in ihrem Wohngebäude eine Ladestation für ein Elektroauto einrichten wollen: Der beliebte Zuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von 900 Euro pro Ladepunkt ist wieder verfügbar. Nachdem Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sein Ok gegeben hat, konnte das zuständige Bundesverkehrsministerium den leergelaufenen Fördertopf der KfW mit 300 Millionen Euro auffüllen. Ursprünglich waren 500 Millionen Euro in dem Topf gewesen.

Das Programm erfreute sich großer Beliebtheit: 620.000 Anträge hat die KfW bereits erhalten, damit war das Budget erschöpft. Dank der deutlichen Aufstockung kann es nun weitergehen mit der Förderung: Wie die KfW auf Ihrer Website bekannt gegeben hat, nimmt sie ab sofort wieder Anträge für die Zuschüsse entgegen. Die 900 Euro kann beantragen, wer privat genutzte Stellplätze von Wohngebäuden mit einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge ausstattet – sofern die Investition mindestens 900 Euro beträgt.

Beantragen können die Zuschüsse sowohl selbstnutzende Haus- und Wohnungseigentümer, als auch Vermieter oder deren Mieter. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften stehen die Mittel zur Verfügung. Sie können sich damit sowohl die Anschaffung als auch die Installation von Wallbox oder Ladesäule erleichtern. Das Geld wird ausgezahlt, sobald der Einbau der Lademöglichkeit nachweislich erfolgt ist. Alle weiteren Informationen zu den Konditionen und zum Antragsverfahren gibt es auf der Website der KfW.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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