Deckelung von Bestandsmieten: Kritik an SPD-Vorschlägen

Aus der SPD-Bundestagsfraktion kommen aktuell Vorschläge zur bundesweiten Deckelung der Bestandsmieten. In laufenden Mietverhältnis soll die Kappungsgrenze zur Anpassung der Mieten an die ortsübliche Vergleichsmiete auf die Inflationsrate begrenzt werden. Haus & Grund Rheinland Westfalen warnt: Damit würden private Vermieter von dringend benötigten Investitionen abgeschreckt.

Aus der SPD-Bundestagsfraktion kommen aktuell Vorschläge zur bundesweiten Deckelung der Bestandsmieten. In laufenden Mietverhältnis soll die Kappungsgrenze zur Anpassung der Mieten an die ortsübliche Vergleichsmiete auf die Inflationsrate begrenzt werden. Haus & Grund Rheinland Westfalen warnt: Damit würden private Vermieter von dringend benötigten Investitionen abgeschreckt.

Düsseldorf. Bei privaten Vermietern in NRW stoßen die Vorschläge aus der SPD-Bundestagsfraktion zur Deckelung von Bestandsmieten auf Kopfschütteln. „Wir lehnen dieses Vorhaben ab. Damit geht das Interesse insbesondere von privaten Vermietern verloren, dringend benötigte Investitionen in den Mietwohnungsmarkt zu tätigen“, sagt Konrad Adenauer, Präsident des Landesverbandes Haus & Grund Rheinland Westfalen zu den Ideen. „Auf der einen Seite wird das Mietrecht durch die Gesetzgebung und durch die Rechtsprechung zu Gunsten des Mieters immer weiter verschärft. Auf der anderen Seite werden Mietanpassungen durch diverse Verordnungen immer weiter begrenzt.“ Vermietung von Wohnraum werde so zunehmend unattraktiv.

Veröffentlicht hatte die Pläne der nordrhein-westfälische SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Groß. Demnach sollen Mietanpassungen hin zur ortsüblichen Vergleichsmiete im laufenden Mietverhältnis auf die Höhe der Inflationsrate, höchstens aber 6 Prozent, begrenzt werden. Bislang dürfen Bestandsmieten binnen drei Jahren um maximal 20 Prozent angepasst werden, bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Gebieten mit vermeintlich angespanntem Wohnungsmarkt gilt eine abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent. In NRW ist das derzeit auf Grundlage der Mieterschutzverordnung in 18 Kommunen der Fall.

„Neue Gesetze, Verordnungen und kommunale Satzungen zwingen Vermieter oftmals, Investitionen zu tätigen, die nicht immer als Modernisierung gelten und zu einer Mieterhöhung berechtigen. Von daher sind Mietanpassungen in laufenden Mietverhältnissen erforderlich“, ordnet Erik Uwe Amaya die Pläne ein. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen gibt außerdem zu bedenken: „Die Kappungsgrenze begrenzt die Erhöhung von Mieten, die unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Es geht also um sehr günstige Mieten, die in Richtung des ortsüblichen Niveaus angepasst werden sollen. Das hat mit Wucher nichts zu tun.“

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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